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#99871 - 06.07.04 21:18 STVO-Frage
cat
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 218
Hallo,
ich habe in meiner Nähe eine Einbahnstraße die zugleich Spielstraße ist. Darf ich als Erwachsender Radfahrer entgegen der Einbahnstraße fahren?
Ich gehe mal davon aus, dass dies Kinder (spielend) machen können.
Wenn es für Erwachsene verboten sein sollte, stellt sich für mich die Anschlußfrage, bis zu welchen Alter dürfen Kinder spielend gegen die Einbahnstraße fahren?
der Chris
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#99936 - 07.07.04 08:00 Re: STVO-Frage [Re: cat]
Landmark117
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 210
Hallo

Na so ganz genau weiß ich es auch nicht, meine aber aus der Fahrschule folgendes mitgenommen zu haben. In Spielstrassen dürfen Outos nur Schrittgeschwindigkeit fahren, so müsstest du es auch machen, kannst also auch gleich Schieben.
Wie alt Kinder höchstens sein dürfen um auf Spielstrassen Fahrrad zu fahren weiß ich nicht aber es wird wohl so lange erlaubt sein wie Kinder den Gehweg benutzen dürfen.

Gruss, Martin
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#99939 - 07.07.04 08:05 Re: STVO-Frage [Re: cat]
Schwarzwaldsteff
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 426
Ich denke die Einbahnstrasse ist hier massgebend.
Als Radfahrer darf man Einbahnstraßen nur gegen die Fahrtrichtung befahren wenn dieses ausdrücklich durch ein Schild erlaubt ist.

Gruss Steff
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#99942 - 07.07.04 08:24 Re: STVO-Frage [Re: cat]
BastelHolger
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.037
Theoretisch würde mich die Rechtslage auch interessieren, praktisch würde ich eher Vollgas geben und lieber dann und wann den Herren in Grün etwas Trinkgeld geben. Zumindest in unserer Stadt scheint die Polizei recht tolerant zu sein denn bis auf 10 EUR die ich in der Fussgängerzone zahlen musste (da habe ich es mal drauf ankommen lassen, eigentlich ist dort Radfahrverbot) bin ich noch nicht belästigt worden. Und ich fahre fast nie Radwege und verbotenerweise blinkt es bei mir vorne und hinten.

Im Fall der Einbahnstrasse denke ich dass man als Radfahrer nicht durchfahren darf. Wenn dem so wäre, müssten nicht manche davon extra für Radfahrer in der Gegenrichtung freigegeben werden.
Holger
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#99967 - 07.07.04 10:30 Re: STVO-Frage [Re: cat]
jutta
Nicht registriert
Was meinst du mit Spielstraße? Sicher eine "Verrkehrsberuhigte Zone", rechteckiges blaues Schild mit weißen Figugchen drin? Dort gilt für alle Fahrzeuge Schritttempo, Fußgänger können sich überall bewegen, dürfen aber nicht über Gebühr behindern. Soweit ich weiß, ist im VB keine Richtung vorgeschrieben, insofern wäre die Anordnung einer Einbahnstraße im BV falsch..
Aber am besten, du stellst deine Frage mal im Verkehrsforum
Gruß Jutta
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#99982 - 07.07.04 11:21 Re: STVO-Frage [Re: cat]
uli nullnegativ
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 332
hallo chris!
da die lage in D anscheinend keiner genau kennt, hier die gesetzeslage diesbezüglich in österreich:
alle radfahrer dürfen in wohnstrassen (wohl das geiche wie 'Spielstraße ' oder 'Verrkehrsberuhigte Zone'), die auch einbahnstrassen sind, definitiv gegen einbahnrichtung unterwegs sein, ohne irgendwelchen zusatzschildern. allerdings nur in schrittgeschwindigkeit (was das auch immer fuer einen radfahrer bedeuten mag).

beste gruesse uli
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#99984 - 07.07.04 11:29 "Spielstrasse" versus "verkehrsberuhigte Zone" [Re: uli nullnegativ]
SuseAnne
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 2.792
Bitte die bestellten Buffs rasch bezahlen. Treffpunkte für die über mich laufenden Raum Stuttgart-Sammelbesteller werden demnächst bekanntgegeben!
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#99986 - 07.07.04 11:54 es handelt sich um den Verkehrsberuhigten Bereich [Re: SuseAnne]
cat
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 218
danke für den Link Suse,
nun weiss ich, dass der von mir gemeinte Bereich in meiner Nähe keine Spielstraße ist, sondern ein "Verkehrsberuhigten Bereich" (Blaues Schild mit Kind, Auto und Haus abgebildet- Schild: 325 StVO).
Wenn ich tatsächlich keine für mich befridigende Antwort hier finde, werde ich tatsächlich mal in Juttas vorgeschlagenem Forum (danke Jutta) nachfragen.
Aber vielleicht kennt hier ja doch noch jemand die Verkehrsregeln für Deutschland ...

@ uli: weiss das auch die österreichische Bevölkerung oder wird man bei euch gelegentlich mit dem Blick von Anwohnern ermordet, weil sie glauben, dass man etwas furchtbar schlimmes macht? -Immerhin in "normalen" Einbahnstraßen dürft ihr ja wohl auch nicht gegen die Verkehrsrichtung (wenn nicht anderes extra ausgewiesen ist).Oder?

Gruss
Chris
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#99997 - 07.07.04 12:26 Re: STVO-Frage [Re: uli nullnegativ]
jutta
Nicht registriert
Also in good ol Germany darf man nur dann ne Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung mits Rad fahren, wenn da unter dem roten Schild mit weißen Querstrich ein Radlersymbol und mit "Frei" ist. Am "Beginn" der Einbahnstraße sollte ein Radlersymbol mit gegenläufigen Pfeilen sein, damit der Karftfahrer sich auf entgegenkommende Radler einstellen kann.
Nevertheless juckt viele Radler auch das Nichtvorhandensein derartiger Schilder und umgekehrt ist es mir selbst schon passiert, dass in einer ausdrücklich freigegebenen Einbahnstraße eine Autofahrerin ihrerseits absolut links fuhr und mich so zum Anhalten nötigte und kläffte "Hier ist Einbahnstraße". Um dann aber an ihr vorbeizukommen, musste ich ihren rausstehenden Spiegel einklappen.

Gruß Jutta
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#100004 - 07.07.04 12:47 Re: es handelt sich um den Verkehrsberuhigten Bereich [Re: cat]
uli nullnegativ
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 332
Zitat:
weiss das auch die österreichische Bevölkerung oder wird man bei euch gelegentlich mit dem Blick von Anwohnern ermordet, weil sie glauben, dass man etwas furchtbar schlimmes macht? -Immerhin in "normalen" Einbahnstraßen dürft ihr ja wohl auch nicht gegen die Verkehrsrichtung (wenn nicht anderes extra ausgewiesen ist).Oder?

ich nehme einmal an, dass die wenigsten leute über diese regel bescheid wissen (unter anderem: radler dürfen zB noch immer mit 0,8, promille alkohol im blut öffentlich radeln, autofahrer mit 0,5). aber das stört nicht weiter. normale einbahnstrassen sind gegen verkehrsrichtung - wie bei euch - nur mit zusatzschildern (bei uns 'ausgenommen fahrraeder') legal befahrbar. auch das stört nicht unbedingt... grins

beste gruesse uli
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#100099 - 07.07.04 16:39 [Re: cat]
ex-2881
Nicht registriert
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#100147 - 07.07.04 19:39 Re: STVO-Frage [Re: uli nullnegativ]
Elisabeth
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 235
In Antwort auf: uli nullnegativ
da die lage in D anscheinend keiner genau kennt, hier die gesetzeslage diesbezüglich in österreich:
...

Hallo Uli,

bist mir mit der Österreichischen StVO zuvor gekommen. zwinker

Ergänzend bzw. abweichend noch - Es gibt bei uns alle drei Termini, erweitert um eine vierte Option (die "Rodelstrasse"):

1. ad Spielstrasse: "§ 88. Spielen auf Strassen" kann per Verordnung temp. od. dauernd erlaubt und damit der übrige Verkehr auf der Fahrbahn gesperrt werden. Die Verordnung ist durch Anschlag auf der Amtstafel der Behörde kundzumachen. Die weitere Regelung (Fahrverbotstafeln beidseitig? "Einfahrt verboten" beidseitig?) bleibt im Gesetz unerwähnt.

Wichtig in Bezug auf Rad fahren: Das ist in Spielstrassen verboten. Ausgenommen ist das Fahren mit Kinderfahrrädern, fahrzeugähnl. Kinderspielzeug od. dgl. (siehe auch die Definition dafür in § 2 Abs 1 Zi 19, "Fahrzeug").

2. vergleichbar mit der Spielstrasse (Fahrverbot in beide Richtungen mit Erlaubtheit sich spielend auf der Fahrbahn zu bewegen) gibt es bei uns noch im Winter die sog. "Rodelstrassen" (§ 87. Wintersport auf Straßen), wobei temporär per Verordnung der Fahrzeugverkehr zugunsten des Wintersports ausgesperrt werden kann (Anschlag auf Amtstafel, ohne Regelung betreffend der Beschilderung, wie oben bei Spielstrassen).

Beachte hiezu: Wintersportelnde haben nach Abs 3 auf andere Strassenverkehrsteilnehmer zu achten und ihnen auszuweichen. Das gilt demnach auch gegenüber illegalem Fahrzeugverkehr ... Fahrrad fahren fällt in "Rodelstrassen" auch unter illegalen Fahrzeugverkehr.

3. "Verkehrberuhigter Bereich", "Verkehrsberuhigte Zone", "Verkehrsarme Zone" gibt es dem Wortlaut nach zwar nicht, jedoch umschrieben im "§ 43 Verkehrsverbote, Verkehrserleichterungen und Hinweise". Kurz zusammen gefasst gibt es das in Form von temporären oder dauernden Fahrverboten, Verkehrsbeschränkungen, Vorschriften für einzelne Gruppen von VerkehrsteilnehmerInnen, etc.

4. ad Wohnstrasse (§ 76b):
- in der Tat handelt es sich dabei um eine spezielle Form einer verkehrsberuhigten Zone (mit ähnl. Schild wie in Deutschland);
- Wohnstrassen sind nicht autom. Einbahnstrassen, können jedoch zu solchen gemacht werden, wie Du indirekt richtig schreibst;
- Rad fahren in Wohnstrassen gegen die Einbahnrichtung ist, wie Du ebenso richtig schreibst, (per Gesetz) erlaubt, demnach eine zusätzliche Ausnahmebeschilderung überflüssig (wenn auch manchmal zu sehen, siehe z.b. beim Hietzinger Bezirksamt in Wien);
- _Für jeglichen_ Fahrzeugverkehr gilt Schrittgeschwindigkeit, also nicht nur für RaffahrerInnen; jedoch darf Fuss- und Radverkehr nicht behindert werden;
- Fahrzeugverkehr ist an sich generell verboten, jedoch mit taxativ aufgezählten Ausnahmen: Erlaubt ist u.a. Fahrradverkehr sowie das _Zu- und Abfahren_ von KFZ-Verkehr zu gekennzeichneten Parkplätzen;
- last but not least - auch für Fahrradverkehr wichtig: _Erlaubter_ Fahrzeugverkehr darf nicht behindert werden. Illegaler Durchzugsverkehr jedoch schon. ...

***

Deshalb so ausführlich, da ja auch einige der ReiseradlerInnen in Österreich ihre Radreisen unternehmen, die vielleicht gern wissen, was sie hier dürfen und was ihnen verboten ist ... schmunzel

lg
Elisabeth
lg
Elisabeth
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#100170 - 07.07.04 20:27 Re: es handelt sich um den Verkehrsberuhigten Bereich [Re: cat]
Elisabeth
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 235
In Antwort auf: cat

danke für den Link Suse,
nun weiss ich, dass der von mir gemeinte Bereich in meiner Nähe keine Spielstraße ist, sondern ein "Verkehrsberuhigten Bereich" (Blaues Schild mit Kind, Auto und Haus abgebildet- Schild: 325 StVO).
Wenn ich tatsächlich keine für mich befridigende Antwort hier finde, werde ich tatsächlich mal in Juttas vorgeschlagenem Forum (danke Jutta) nachfragen.
Aber vielleicht kennt hier ja doch noch jemand die Verkehrsregeln für Deutschland ...

Hallo Chris,
ich lese das auf der gelinkten Seite von Suse zu Eurer StVO so:
Generell würden wohl Kinder unter 8 bzw. 10 (das Alter mit dem Gehsteigfahren müssen / dürfen) in Euren Spielstrassen in jede Richtung radeln dürfen, da sie sich ja spielend bewegen ("... erlaubt Kindern, auch auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen zu spielen. Auch Sport kann dort durch ein Zusatzschild erlaubt sein.", Zusatzzeichen zu Zeichen 250.)

Analog wohl auch in den "Wohnstrassen" (Zeichen 325).

Anders beim Fahrradverkehr durch ältere (> 8 / > 10) RadlerInnen:

In Spielstrassen ist ja per Verkehrszeichen jeder Fahrzeugverkehr ausgeschlossen (Zeichen 250, "Verbot für Fahrzeug aller Art"). Das Problem mit der Einbahn erhebt sich da üblicherweise nicht - nur dann, wenn bestimmten Gruppen das Einfahren erlaubt ist und ihnen gleichzeitig die Fahrtrichtung vorgeschrieben wird - dann gelten für den erlaubten Fahrzeugverkehr jedoch die normalen Einbahnregeln.

Eine generelle Spielstrasse, also Zeichen 250 mit Zusatzzeichen, in Verbindung mit einer Einbahnbeschilderung, jedoch ohne Ausnahmeregelung für Zufahrtserlaubnis, so wie Du, Chris, in Deinem Startposting beschreibst, ist wohl unsinnig: Niemand darf das Strassenstück befahren - wozu dann die Einbahn?

Deine Fragestellung ist daher diesbezüglich wohl nicht relevant: Wenn nicht Fahrradverkehr vom Fahrverbot ausgenommen ist, darfst Du in der beschriebenen Spielstrasse _überhaupt_ nicht mit dem Rad fahren. Wenn jedoch - was aus Deinem Startposting nicht hervorgeht - Fahrradverkehr ausgenommen ist und deswegen vielleicht die Einbahnregelung gemacht wurde, ist die Antwort wohl auch klar: Du darfst nur in Einbahnrichtung radeln.

Allerdings sehe ich den Knackpunkt zu Deiner Frage nach dem Alter darin:
Ob Du überhaupt (auch ohne Ausnahmeregelung) in der Spielstrasse radeln darfst, oder, bei Einbahn in Spielstrasse oder Wohnstrasse, wird davon abhängen, ob Erwachsene/r oder Kind glaubhaft machen kann, dass es sich beim Radeln gerade um Spielen handelt.

HTH

In Antwort auf: cat, betreffend Erlaubtes gegen die Einbahnrichtung fahren in Wohnstrassen
... weiss das auch die österreichische Bevölkerung oder wird man bei euch gelegentlich mit dem Blick von Anwohnern ermordet, weil sie glauben, dass man etwas furchtbar schlimmes macht?

Leider, wie schon geschrieben wurde, wissen das in der Tat nicht viele. Mit Blicken ermordet zu werden ist noch harmlos. Üblicher ist, dass KFZ-LenkerInnen vermeinen Schimpfkanonaden loszulassen, wenn ihnen RadlerIn entgegen kommt (und sich vielleicht erfrecht nicht auszuweichen, weil es sich beim entgegen kommenden um einen _nicht_erlaubten_Verkehr_ handelt, der legal behindert werden darf ... siehe dazu mein posting zuvor).

In Antwort auf: cat
Immerhin in "normalen" Einbahnstraßen dürft ihr ja wohl auch nicht gegen die Verkehrsrichtung (wenn nicht anderes extra ausgewiesen ist).Oder?

Richtig. Jedoch glauben lt. Umfrage des VCÖ ca. 65 % ohnehin bereits, dass Radeln gegen die Einbahnrichtung erlaubt ist ...

lg
Elisabeth
lg
Elisabeth
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#100212 - 07.07.04 22:26 Re: STVO-Frage [Re: cat]
soundZ
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abwesend abwesend
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