Re: Addis Abbeba-Nairobi

von: derSammy

Re: Addis Abbeba-Nairobi - 19.01.17 11:45

In Antwort auf: Mistah Peetah
In Antwort auf: alder
... aus meiner Sicht einem Verbrechen ...

Und ich Depp habe Dich ernstgenommen. Reine Zeitverschwendung.

Das Rechtswesen in Äthiopien ist wahrscheinlich kaum das Papier wert, auf dem es steht. In Deutschland würden wir hier von Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB) und Misshandlung Schutzbefohlener (§225 StGB) sprechen. Womöglich kommen gar noch mehr Dinge in Betracht. Die Vorgeschichte mit der versuchten gefährlichen Körperverletzung (§224 StGB) wäre natürlich strafmildernd zu berücksichtigen.

Für die entsprechende Reaktion habe ich unter den gegebenen Umständen noch ein gewisses Verständnis. Es ist durchaus nachvollziehbar, wenn einem da mal die Sicherungen durchgehen. Was ich aber überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist, wie man dieses Verhalten im Nachhinein völlig unselbstkritisch noch verteidigen und als legitim hinstellen kann. dagegen