Re: Kontrahierungszwang

von: Axurit

Re: Kontrahierungszwang - 19.04.16 13:10

In Antwort auf: Rennrädle

Erstaunlich war, dass die GEK dann direkt meinen Mann als Familienmitglied bei mir mit versichert hat.

Ob das jetzt Goodwill war mit dem Hintergedanken, zeitnah zwei gutzahlende Mitglieder zu bekommen weiß ich nicht.
Das ist nicht erstaunlich sondern die Konsequenz aus dem im Betreff genannten Kontrahierungszwang. Wenn jemand, wie in deinem Fall, die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der GKV erfüllt, dann muss ihn jede KV aufnehmen und seinen nicht erwerbstätigen Ehepartner mitversichern.