Re: Kontrahierungszwang

von: :-)

Re: Kontrahierungszwang - 19.04.16 20:30

In Antwort auf: Axurit
In Antwort auf: Rennrädle

Erstaunlich war, dass die GEK dann direkt meinen Mann als Familienmitglied bei mir mit versichert hat.

Ob das jetzt Goodwill war mit dem Hintergedanken, zeitnah zwei gutzahlende Mitglieder zu bekommen weiß ich nicht.
Das ist nicht erstaunlich sondern die Konsequenz aus dem im Betreff genannten Kontrahierungszwang. Wenn jemand, wie in deinem Fall, die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der GKV erfüllt, dann muss ihn jede KV aufnehmen und seinen nicht erwerbstätigen Ehepartner mitversichern.


Achte auf das Datum. Sie ist 2001 weggefahren. Die Gesundheitsreform war 2007. Seit dem müssen die Krankenkassen dich wieder aufnehmen. Vorher war eine Anwartschaft für solche Zwecke der Standard. Wenn du ohne unterwegs warst und gesund und Arbeitsfähig zurückgekommen bist, wird es allerdings auch nie Schwierigkeiten gegeben haben.

So hat das Marens GKV ja auch tatsächlich mal schon vorher bestätigt. Ich glaube ich würde versuchen mir das von der GKV schriftlich bestätigen zu lassen.... Aber auch hier solange Maren gesund zurückkommt wird es sicherlich keine Probleme geben.

Gruß
Jörg