Re: Anwartschaft

von: zaher ahmad

Re: Anwartschaft - 08.09.10 15:07

Hallo Peter,

der AVL gilt bis max. 3 Monate nach Rückkehr innerhalb der BRD. Somit ist die Gefahr, schwerkrank eine neue KV suchen zu müssen, relativ gering. Du brauchst eben einen Nachweis, wann Du wieder eingereist bist.
Ich würde keine Anwartschaft machen.

Grüße

zaher