Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land)

von: MatthiasM

Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 08.08.17 09:39

Jürgen, das mit der Physik ist schon klar. Nur, wenn Du jeden Grenzbereich bei einem üblich beladenen Lastenanhänger vermeiden wollen würdest, kannst den Anhänger sowieso vergessen. Gewichtsverhältnis Zugfahrzeug <> Anhänger, ich weiß nicht, wie schwer ein ungebremster PKW-Anhänger maximal sein darf, aber für ein vergleichbares "sicheres" Verhältnis darfst in einen Radlanhänger dann nix einladen (zzgl. erhöhte Umwerfgefahr vom Zugfahrzeug etc.). Eine ernsthafte Notbremsung mit einem Radlanhänger wird deshalb allermeistens außerhalb der sicheren Wohlfühlgrenzen sein. Vermeidung durch maximal vorausschauendes Fahren, vorbehaltlich z.B. meines Müllautos.....

lG Matthias

PS.: Schwingen.... das Aufschaukeln ist nicht gottgegeben sondern v.a. eine Frage der Steifigkeit und eventueller Resonanzphänomene und deren Bedämpfung. Bei einem wohlabgestimmten motorisierten Zug, egal ob PKW/Wohnwagen (Auflaufbremse), LKW/Tandemachser oder richtigem Hänger (EInbindung des geschleppten Gefährts in die Betriebsbremse) passiert auch nix dergleichen.