Re: Rad - Codierung

von: derSammy

Re: Rad - Codierung - 09.08.17 05:50

Jetzt drehst du dir deine Argumentation aber passend zurecht. Die Sachmängelhaftung/Gewährleistung wird der Händler nicht verweigern können. Sprich in den ersten beiden Jahren mag das mit der Codierung rechtlich ganz gut für den Codierer aussehen - zumindest solange ein Schaden nicht im offensichtlichen Zusammenhang mit der Codierung steht.

Aber die Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung und da kann dieser die Konditionen selbst so zurechtdrehen wie er will. Zumindest wäre mir nicht bekannt, dass es eine Gerichtsaussage dahingehend gäbe, dass der Ausschluss codierter Rahmen unzulässig sei. Und bei branchenüblichen 10 Jahren Rahmengarantie (oder gar mehr) würde ich mir das gut überlegen.