Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln

von: derSammy

Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln - 19.12.17 10:18

In Antwort auf: nachtregen
1,5 Meter Abstand sind mit Sicherheit außerorts bei Geschwindigkeiten um die 100 km/h notwendig - innerorts reicht (zumindest mir) meist 1 Meter aus.

Mir reicht das auch. Aber der Maßstab muss sein, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich sicher fühlen darf - auch nach seinem Fahrkönnen. So mancher Senior braucht von seiner Fahrlinie her schon mindestens 80cm Platz. Und aus dem Auto heraus kannst du selten beurteilen, wie stürmisch es draußen ist. Bei Sturmböen ist 1m Seitenabstand mit Sicherheit nicht mehr ausreichend!

Was die Radverkehrsführungen betrifft: Das stieß mir in dem Artikel auch auf. Einerseits ist es rechtlich nicht sauber, andererseits tut man sich in dem eigenständig verfassten Presseartikel damit m.E. aber auch keinen Gefallen, das in einen Topf zu werfen.
Bei Schutzstreifen ist der normale gesetzliche Überholabstand einzuhalten, Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn.
Fahrradstreifen sind Sonderfahrstreifen und Radfahrer werden darauf nicht überholt, sondern man fährt an ihnen vorbei - rechtlich ein Unterschied. Der ausreichende Abstand sollte durch die bauliche Ausführung (ausreichend breit!) sichergestellt sein. Erst in zweiter Linie greift hier §1 StVO, dass man bei nicht ordnungsgemäßer Bauausführung natürlich entsprechende Sorge bei der Vorbeifahrt zu tragen hat.

Vielleicht etwas zum Kontext: In Köln gibt es faktisch keine Radverkehrsanlage, die die Mindestanforderungen einhält: Hochbordradwege sind zu schmal und katastrophal geführt, Schutzstreifen markieren gerade den Dooringbereich parkender KfZ und Fahrradstreifen haben oft gerade mal die Mindestbreite von Schutzstreifen (wenn überhaupt). Außerdem gibt es ein kunterbuntes Sammelsurrium an verschiedensten Umsetzungsvarianten die völlig unnachvollziehbar wild einander abwechseln. Aus dieser Vor-Ort-Erfahrung heraus ist der Ortsverband diesen Anlagen grundsätzlich relativ skeptisch gegenüber gestellt und fordert (wie nun anscheinend der ADFC auf höherer Ebene auch) vermehrt "geschützte" Radstreifen, sprich Fahrradstreifen mit einer baulichen Trennung zum KfZ-Verkehr. Ich sehe das wegen zahlreicher Probleme etwas skeptisch (erschwertes direktes Linksabbiegen für den Radverkehr, weiterhin problematische Kreuzungskonflikte mit rechtsabbiegenden KfZ, Gefahr von Geisterradeln, Kosten und Flächenbedarf, Verkehrsleitung für Radfahrer nachvollziehbar und vorhersehbar?, rechtliche Voraussetzungen nicht völlig klar), sehe aber auch insbesondere in Köln viele Argumente, die dafür sprechen (Parkanarchie, gefährliches Überholverhalten, Sicherheitsbedürfnis vieler Radfahrer).