Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln

von: HeinzH.

Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln - 22.12.17 07:06

Moin moin!
In Antwort auf: AndreMQ
In Antwort auf: radler4711
Ich frage mich, ob das realisierbar ist mit dem 1,5 m ?

- Nicht wenige Straßen sind zu schmal für 1,5 m Abstand.
- Bei anderen muss man als Autofahrer auf die Gegenspur wechseln, um die 1,5 m einzuhalten. Was bei dem Gegenverkehr oder Kurven ... nicht möglich ist.

Und kein Autofahrer wird sich mit 15 km/h hinter einem Radfahrer bewegen, nur weil die 1,5 m nicht einzuhalten sind....
Das ist das Problem. Die Rechtslage ist durchaus eindeutig, aber für den KFZ-Verkehr unbequem. Auf der Landstraße wird ja auch nicht in den Gegenverkehr überholt - bzw. dann kommt man in die Zeitung oder die Abendnachrichten. Man kann dann eben nicht überholen. Weil es unbequem ist, wird permanent gegen die Abstandsregel bei Radlern verstoßen und weil keine Tickets ausgestellt werden, vergessen die Leute sogar die ganze Regel. Die Abstandsregel gilt sogar bei Radstreifen. Ein Farbstrich ersetzt keinen Sicherheitsabstand. Pro gefahrenem Kilometer im städtischen bzw. Überlandbereich erlebe ich unzählige Überholer mit Unterschreiten des Sicherheitsabstandes - das ist Normalfall - und davon einer jeweils hochgefährlich. Ist einfach tägliche Praxis, auch heute wieder.
In Frankreich gibt es als ständige Erinnerung an den Seitenabstand zu Fahrradfahrern nicht nur ein offizielles Verkehrsschild, sondern dieser ist seit 1958 in der französischen "StVO" klar definiert. So weit ich weiß beträgt der offiziell vorgeschriebene Seitenabstand dort innerorts 1,0 Meter und außerorts 1,5 Meter.
Wie auch immer in Frankreich mit dieser Vorschrift praktisch umgegangen wird finde ich sie klarer als unsere deutsche Abstandsregelung. Diese ist vielen Autofahrern doch gar nicht bekannt oder wird mangels ständiger Wiederholung per Verkehrsschild wie in Frankreich schlichtweg vergessen oder verdrängt...
Morgendliche Grüße aus Münster,
HeinzH.