Re: "Privatbesitz - betreten verboten!"

von: Anonym

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 07.07.09 07:27

In Antwort auf: Flying Dutchman
Hallo,

der Weg war nicht als Wanderweg beschildert, aber in einer "Freizeitkarte" des LVA Schleswig Holstein als Wander- und Fahrradroute farblich markiert.

Gruß robert


Also aus einer Beschilderung aber noch viel weniger aus einer Markierung in einem Buch kannst Du einen Rechtsanspruch herleiten. Aber bei einer Markierung kannst Du eher von einer Einwilligung des Besitzers ausgehen als in deinem Fall. Das dürfte, wenn der Besitzer dir böse will, in einem Rechtsstreit einen Unterschied machen.

Aber komisch finde ich das schon. Es sind zu wenig Fälle, die ich kenne, als das ich sagen könnte "normaler Weise", es waren immer entsprechende Hinweisschilder angebracht.

Wenn Du den Weg benutzt ohne den Besitzer zu fragen, solltest Du dir überlegen, warum Du das tust, damit Du im Konfliktfall nicht dumm dastehst.

Im konkreten Fall, wenn das Gebäude frisch renoviert ist, dann haben sich die Verhältnisse vermutlich geändert. Wenn es eher unrenoviert ist, dann hat sich nichts geändert.

GS