Regeln für Fahrradanhänger (D-Land)

von: Velo 68

Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 06.08.17 09:55

Folgender Text könnte Kaufer und Nutzer von Fahrradanhänger interessieren.
Fahrrädern. Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern

Grundsätzlich schein es in D land keine Gestzlichen Vorgaben zu geben...
Trotzdem erscheint es für die Nutzer im Eigenen Interesse wohl weise, sich an diese Richtlinien zu halten

Hier das komplette Merkblatt
Original Merkblatt
von: MatthiasM

Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 06.08.17 13:59

... und ich hoffe, daß auch so lang wie möglich keine Bauartprüfung für Anhänger kommt. Würde jedem Eigenbau und so mancher spezieller Einzelanfertigung von kleinen Betrieben die rechtliche Grundlage unter den Reifen wegziehen.
von: Thanatos

Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 07.08.17 20:03

Moin,

ich hab aber nur was über Kinder in dem Merkblatt gelesen. Da ich ständig mit meinem Hund im Anhänger unterwegs bin, frage ich mich, was sich die Bürokraten dazu einfallen gelassen haben zwinker
Zudem verstehe ich nicht, wie das mit dem gebremsten Anhänger gemeint ist. Meint der Gesetzgeber etwa eine Auflaufbremse? Da hab ich bisher noch nie einen Fahrradanhänger gesehen, der mit einer ausgestattet war. Vllt weiß hier ja jemand was genaueres.
von: jan13

Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 07.08.17 20:18

Doch sowas gabs- Webers Ritschie oder Skater hatte sowas. Mag nett sein, aber ob wirklich hilfreich? Für Pedelecs mag das anders aussehen, da schaffen es die Leute schneller mal gen 25 km/h
von: MatthiasM

Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 07.08.17 22:15

Wie die Bremse gebaut sein soll, ist nicht festgelegt, Auflaufbremse wäre da aber das naheliegendste Prinzip. Es wäre da nur die Grenze von 40 kg Hänger(gesamtgewicht) ungebremst und 80 kg gebremst zur Diskussion gestanden.
(und ja, wer einmal mit einem wirklich gut beladenen Lastenanhänger in einer Kurve notbremsen muß und dann von selbigem Anhänger ggf. zusammengefaltet, umgeworfen und über den Haufen gefahren wird, wünscht sich eine wirksame Auflaufbremse entsetzt .... been there, done that, Danke Müllauto böse )
von: schneller66

Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 08.08.17 07:19

Hi,

ich persönlich bin gegen die Auflaufbremse. Der Grund ist das hohes Gewicht als Anhänger grundsätzlich die Gefahr des Aufschwingens bergab stark erhöht. Wenn ich jetzt weiß das ich nicht zu schnell sein darf damit ich noch anhalten kann werde ich langsamer fahren. Wenn ich mich drauf verlasse das die Auflaufbremse das schon macht wird eben schneller bergab gefahren.

Das ist wie diese Sicherheitsdiskussion bei Autos: Es wird immer behauptet das ABS, ESP, usw. die Sicherheit erhöht. Das würde auch stimmen wenn die Leute damit nicht automatisch schneller fahren würden was Sie aber tun. Da kam dann raus das der 7er BMW statitisch deutlich unsicherer ist wie die Ente. Der Grund ist das die Ente eben nur 27 Ps hatte.

Sprich wenn ich in den Grenzbereich des Anhängers gehe wird es gefährlich. Und mit Auflaufbremse ist dann die Geschwindigkeit höher was noch gefährlicher ist. Es ist nun mal sicherer langsamer zu fahren.

Schöne Grüße Jürgen der mit dem Wohnwagen in der Spitze 58km/h schnell war bergab... das geht aber nur weil er so leicht ist...und somit weiß wo von er spricht...
von: oly

Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 08.08.17 07:34

Gibts doch...
Anhänger groß und schwer
von: schneller66

Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 08.08.17 08:01

Hi,

das ist ja auch ein 2 Achser... der schwingt nicht so leicht.

Schöne Grüße Jürgen
von: MatthiasM

Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 08.08.17 09:39

Jürgen, das mit der Physik ist schon klar. Nur, wenn Du jeden Grenzbereich bei einem üblich beladenen Lastenanhänger vermeiden wollen würdest, kannst den Anhänger sowieso vergessen. Gewichtsverhältnis Zugfahrzeug <> Anhänger, ich weiß nicht, wie schwer ein ungebremster PKW-Anhänger maximal sein darf, aber für ein vergleichbares "sicheres" Verhältnis darfst in einen Radlanhänger dann nix einladen (zzgl. erhöhte Umwerfgefahr vom Zugfahrzeug etc.). Eine ernsthafte Notbremsung mit einem Radlanhänger wird deshalb allermeistens außerhalb der sicheren Wohlfühlgrenzen sein. Vermeidung durch maximal vorausschauendes Fahren, vorbehaltlich z.B. meines Müllautos.....

lG Matthias

PS.: Schwingen.... das Aufschaukeln ist nicht gottgegeben sondern v.a. eine Frage der Steifigkeit und eventueller Resonanzphänomene und deren Bedämpfung. Bei einem wohlabgestimmten motorisierten Zug, egal ob PKW/Wohnwagen (Auflaufbremse), LKW/Tandemachser oder richtigem Hänger (EInbindung des geschleppten Gefährts in die Betriebsbremse) passiert auch nix dergleichen.
von: HeinzH.

Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 08.08.17 19:06

Moin moin!
In Antwort auf: schneller66
ich persönlich bin gegen die Auflaufbremse.
Wenn ich mich noch einmal mit dem Thema ernsthaft befassen würde, tät ich eine über die Bremsgriffe per Funk proportional ausgelöste Anhängerbremse entwickeln. Es gibt heutzutage robuste Servos aus dem Flugmodellbau, welche locker eine V-Bremse betätigen können, zumal, wenn die dann überflüssige Rückholfeder entfernt wird. Kein Hexenwerk also...
Bis denne,
HeinzH.

von: oly

Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 08.08.17 20:40

Warum per funk entwickeln, wenn eine Hydrauliklösung schon existiert?
Fahrradanhänger Hydraulikkupplung
von: MatthiasM

Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 08.08.17 21:29

Alles, was vom Fahrer beeinflußt werden kann/muß halte ich da für eher ungut. Mit den zwei unabhängigen Bremsen verbremst sich der ungeübte Normalfahrer schon ohne Hänger (HR blockieren, übers VR absteigen). Dann noch die richtige Dosierung für einen Anhänger mit der dritten Hand oder mit einem festen Verhältnis zur Bremskraft an VR? HR?, das ist zuviel.

Theoretisch ist eine ideale Auflaufbremse perfekt selbstregelnd und in einem sehr weiten Bereich wohl auch ohne Blockiergefahr. Das befürchtete Aufschaukeln ist dann schlichtweg "Regelschwingen", weil, wie ich auch vorher schrob, in dem Gesamtsystem (= Regelkreis) rirgendeal welche Resonanzen mit Eigenfrequenzen zum Tragen kommen (Sehr viele, komplex verknüpfte Feder-Masse-Schwinger). Ich würde wetten, daß mit einem halbwegs steifen Anhänger, der nicht biegewackelt wie ein Dackel oder springt wie ein Karnickel, eine vollmechanische oder hydraulische (jedenfalls definitv elektrolose) weitgehend perfekte Auflaufbremse ohne jede Ansteuerungsnotwendigkeit vom Zugfahrzeug aus machbar ist. Das ganze ist wohl eine Auslegungssache der nötigen Dämpfungen im Regelkreis >> wenn sich da mal egagierte Menschen aus dem Maschinenbau, die mit den heutigen Auflaufbremsen von besseren PkW-Anhängern und mit Regeltechnik und ggf. mit mechanischen Simulationsmethoden fit sind, dranmachen, könnte da schon was ideales rauskommen.
von: HeinzH.

Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 09.08.17 08:15

Moin moin!
In Antwort auf: oly
Warum per funk entwickeln, wenn eine Hydrauliklösung schon existiert?
Fahrradanhänger Hydraulikkupplung
Beruflich bedingt habe ich durchaus ein Faible für Hydraulik. Ich weiß nicht, was die von Dir verlinkte Hydraulikkupplung kostet. Ich vermute aber, daß sich ein RC-Servo basiertes System günstiger herstellen lässt.
Für den Eigenkonstrukteur und Selbstbauer wäre es m.E. aufgrund der auf dem RC-Markt verfügbaren Standardkomponenten die erste Wahl.
Ich hatte mich vor 14 Jahren schon einmal damit befasst, mein Sohn wuchs aber schneller, als ich das für seinen Fahrradkinderanhänger vorgesehene Servo-Bremssystem realisieren konnte zwinker Damals wollte ich die beiden Servos für die V-Bremsen nicht per Funk, sondern per Servotester (am Bremshebel) und Kabel auslösen. In der Versuchsanordung funktionierte der Prototyp damals.
Bis denne,
HeinzH.
von: StefanMKA

Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 09.08.17 09:55

Der obige Anhänger ist preislich der Wahnsinn. Da ist ja mein Hinterher noch preiswert, grins ... und man brauch ja auch noch den Einbau der Kupplung ins eigene System ....

Grüße Stefan
von: Jaeng

Re: Regeln für Fahrradanhänger (D-Land) - 09.08.17 19:32

Der TÜV kann mich mal. Ich richte mich danach, was der Hersteller meines Hmini zur Nutzlast als Fahrradanhänger bzw. Handkarre sagt. grins