Re: STVO-Frage

von: Anonym

Re: STVO-Frage - 07.07.04 10:30

Was meinst du mit Spielstraße? Sicher eine "Verrkehrsberuhigte Zone", rechteckiges blaues Schild mit weißen Figugchen drin? Dort gilt für alle Fahrzeuge Schritttempo, Fußgänger können sich überall bewegen, dürfen aber nicht über Gebühr behindern. Soweit ich weiß, ist im VB keine Richtung vorgeschrieben, insofern wäre die Anordnung einer Einbahnstraße im BV falsch..
Aber am besten, du stellst deine Frage mal im Verkehrsforum
Gruß Jutta