Re: Zeltanhänger

von: MatthiasM

Re: Zeltanhänger - 08.10.17 13:18

In Antwort auf: schwedisch
Danke für diesen Hinweis...

So habe ich das befürchtet - und wo es keine richtigen Regeln gibt, da kann alles und NICHTS passieren...



Wenn man davon ausgeht, daß alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten sein müsse, dann ja.
Es gibt eine kleine Handvoll Regeln, die wirklich relevant sind, auf die hatte ich hingewiesen. Ansonsten kannst Du, wenn die Konstruktion nicht offensichtlich verkehrsgefährdend ist (Flammenwerfer und Rasierklingen an den Kanten) ans Fahrrad hängen, was Du willst. Wenn irgendeine Behördlichkeit Ärger machen möchte, ist sie hierzulande dazu angehalten, das zu begründen.