Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann...

von: MajaM

Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann... - 05.12.17 12:09

In Antwort auf: Stylist Robert
Nur als Zusatzrücklicht am Anhänger montiert braucht es keine Zulassung gemäß StVO haben.
Das habe ich (erinnernd an Artikel zur diesjährigen StVZO-Änderung) anders verstanden. Nach wie vor dürfen in Deutschland nur zugelassene Leuchten an Rad und Hänger. Wo steht, dass neuerdings zusätzliche Blinkies erlaubt wären?

Liebe Grüsse
Maja