In Antwort auf: slowbeat

hier ist mal der link zu den beförderungsbedingungen: fernverkehr und nahverkehr. interessant: beim nahverkehr fehlt der zusatz!

die bahn hat deutliche defizite bei der schulung ihres personals. niemand weiß wirklich bescheid was erlaubt ist und was nicht, die beförderungsbedingungen hat niemand in schriftlicher form vorliegen und wenn, dann in veralteter fassung.
beispiel: in hamburg-harburg: veraltete transportbestimmungen ohne erwähnung des radtransports, im berliner reisezentrum: "das weiß ich nicht, fragen sie mal am servicepunkt." am berliner servicepunkt: "das kann ich ihnen leider nicht sagen aber ich vermute... und habe gesehen, daß..."

unfreundliche zugleiter ("wer sind sie denn?" "ich schmeiß das ding raus"...) sehe ich noch als ausnahmefall.

die beförderungsbedingungen im fernverkehr sind natürlich so formuliert, daß 26" räder auch im ice ausgeschlossen werden dürfen. im ice 1 gibts nämlich nur ein kofferabteil in der wagenmitte, dort bekomm ich mein matrix nicht rein. meine parkmethode am einstieg kann zu protest beim personal führen (die einstiege müssen frei sein, in der praxis sammeln sich dort aber immer riesige koffer), muß aber nicht. um unabhängig von der laune der mitarbeiter zu sein werd ich schaun, daß ich eine hülle bekomme oder selbst nähe.