In Antwort auf: aighes
Ja, genau. FL ist eine Ersatzbatterie und als solche muss sie ins Handgepäck.
Bei der Sicherheitskontrolle wirst du aufgefordert u.a. Powerbanks (den FL) gut sichtbar in eine solche Schüssel zu packen. In der Regel wirst du dann drauf angesprochen wegen dem Aussehen und hast dann entweder Glück oder Pech...

Das musst du nicht ausdrucken. Es dürfte in einer Grafik am Checkin ausliegen...


Meines Erachtens muß ein FL eigentlich immer genauso wie eine normale Powerbank durchgehen (d.h. mindestens Gleichbehandlung bei derselben Gesellschaft). Die unterscheiden sich technisch nämlich eigentlich durch nix. Powerbank = ein paar Li-Akkus zusammen mit einer Elektronik, die das Aufladen über den einen USB-Stecker und das Versorgen von USB-Verbrauchern am anderen regelt, ggf. mit paar LEDs und/oder einem Display. Der FL ist nix anderes, außer daß er auf NaDy als Energiezufuhr anstatt einen USB-Anschluß optimiert ist (und, ja, leider eben selbstgebastelt aussieht, je nach Gestaltung). Ein FL, der halbwegs professionell aussieht und mit den nötigen Begleitpapieren müßte formal IMHO genauso gehandhabt werden wie eine gleichgroße Powerbank.

lG Matthias