Mal sehen, was der Verkäufer so schreibt... warte noch auf seine Antwort.
Der Fall ist rechtlich völlig klar. Die Antwort des Verkäufers spielt eigentlich überhaupt keine Rolle, du hättest ihm sogar ohne jegliche Rücksprache das Teil (mit beiliegender formaler Widerrufserklärung) unfrei zurückschicken können und er stünde in der Pflicht, den Gesamtbetrag zu erstatten.
Andererseits: An dem Teil sind doch noch sehr viele gute Teile. Wenn die nicht bereits weitgehend abgenudelt sind, würde ich es behalten, wenn ich einen akzeptaben Preisnachlass (=Rückzahlung) bekäme.
Bernd