Gugl hilft: gib doch mal zum Spaß "mitverschulden verkehrsunfall" ein.
Ich habe jetzt nicht alle Ergebnisse (ca. 15.000) angesehen. In ein, zwei habe ich reingeklickt. Diese bestätigen meine Auffassung: nix als Ärger; sogar einem neunjährigen Buben wurde in erster Instanz wegen Nichttragens eines Helms eine Mitschuld zuerkannt - und dabei ist m.W. in D das Tragen eines Helms (noch) nicht Pflicht.