Konsequenterweise sollte man dann bei schlechten Sichtbedingungen auch ohne Beleuchtung rumfahren. Dann können die Autofahrer nämlich noch weniger ungeniert rumbrettern, müssen ja höllisch aufpassen (die Radler selbst dann auch, macht bestimmt Spaß).
Nö, aber man kann einfach mal die Kirche im Dorf lassen. Wenn ich Rücklicht und zwei Ortliebtaschen mit zwei riesen-Reflektoren habe, sowie Rückstrahler, gelbe Reflektoren am Pedal und Speichenreflektoren, dann muß irgendwann mal Schluss sein.
Im Dorf insofern, weil ich davon ausgehe, dass die meisten sowieso sich auffällig machen, wenn Sie in einer Suppe rumradeln. Ich gehe auch davon aus, dass die Gendarmerie die Kirche im Dorf lässt, wenn jemand in der knallgelben Vaude-Jacke unterwegs ist ...
Was passiert eigentlich wenn ein Kind über die Straße läuft oder besteht bei Regen Stubenarrest?
Worauf soll das hinaus?
Wenn bei schlechter Sicht ein Kind eine überörtlichen Straße überquert, dabei auffällig angezogen ist, wird es schneller gesehen. Der aufmerksame Fahrer bemerkt auch ein dunkel gekleidetes Kind, aber meist etwas später. Nun: Leider werden wir weder durch Gulags, endlose Diskussionstränge, mehrjährige Führerscheinausbildungen etc. vermeiden, dass ein Prozentsatz der Autofahrer (oder gar der LKW-Fahrer) hie- und da auch einmal unaufmerksam ist, oder zu schnell und unangepasst fährt, oder gar fahruntüchtig ist (angetrunken). Dann wird es eng fürs Kind, mit grellen Klamotten aber steigt die Chance, auch von den Unaufmerksamen wahrgenommen zu werden.
Aus diesem Grund sind Kinderregenklamotten mit allem möglichen Reflexzeugs ausgestattet.
Warum überhaupt diese komische Vorschrift? Wieviele Radler fahren denn überhaupt bei Regen, bei Nebel oder nachts außerorts? Da kann es doch gar keine signifikanten Unfallzahlen geben!
Vielleicht doch? Vielleicht hat man die Landbevölkerung im Sinn, die dunkel gekleidet auf Hollandrädern zw. zwei Dorfkneipen pendelt? Vielleicht hat man die Erfahrung gemacht, dass eine Empfehlung nichts nützt (siehe Einführung Sicherheitsgurt im PKW). Würde mich nicht wundern, falls es diese Warnwestenpflicht sogar für Fußgänger gibt, die bei schlechter Sicht/nachts entlang einer Landstraße unterwegs sind. Im ländlichen Raum ist das gar nicht so selten.