von: aighes
Re: Radfahren in Zeiten des Corona-Virus - 18.03.20 13:52
In Antwort auf: jutta
Ist da nicht der Veranstalter zuständig?
Das kommt jetzt drauf an, wie du die Frage meinst. Zuerst einmal gelten ja die Regeln vor Ort. Sprich wenn jemand irgendwo in Quarantäne steckt, kann ein deutscher Reiseveranstalter zuständig sein wie er will
