Re: Radfahren in Zeiten des Corona-Virus

von: aighes

Re: Radfahren in Zeiten des Corona-Virus - 18.03.20 13:52

In Antwort auf: jutta
Ist da nicht der Veranstalter zuständig?


Das kommt jetzt drauf an, wie du die Frage meinst. Zuerst einmal gelten ja die Regeln vor Ort. Sprich wenn jemand irgendwo in Quarantäne steckt, kann ein deutscher Reiseveranstalter zuständig sein wie er will zwinker Wenn der Staat es dann erlaubt, kannst du zu deren Konditionen ausreisen. Aber eher wird der Staat nicht mit einem deutschen Reiseveranstalter verhandeln.