von: hopi
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ? - 02.04.20 21:03
In Antwort auf: nachtregen
In McPomm darf sogar für dort mit Ersatzwohnsitz gemeldete und daher nicht abschiebefähige Menschen dieses Jahr der Osterspaziergang laut Schwesig nur "vor der eigenen Haustür" stattfinden, Tagesausflüge innerhalb des Bundeslandes sind von Karfreitag bis Ostermontag ausdrücklich untersagt.
Da müssten wohl besonders starke Regelverstöße kommen, bevor Reul seine für mich recht positiv klingende Bewertung ändert oder Armin Laschet möchte im Hintergrundwettstreit um die Kanzlerkandidatur Markus Söder mit besonders strengem Auftreten überbieten. Halte ich aber auch für eher unwahrscheinlich.