Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?

von: hopi

Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ? - 07.04.20 14:25

In Antwort auf: Martina
Deshalb finde ich es auch durchaus sachgerecht, wenn eine einzelne Gemeinde oder ein Landkreis entscheidet, Hotspots abzusperren. Das können z.B. auch beliebte Radwege sein.
das scheinen einige Bürgermeister irgendwie anders zu sehen. Ich gehe auch davon aus, dass es durchaus in den Kompetenzbereich von Städten und Gemeinden gehört, bei Bedarf auch mal ein Besuchsverbot für konkret benannte Stellen auszusprechen. Man muss nur den "Mumm" haben, so. etwas anzuordnen und dann auch dazu zu stehen. Wenn ich das Trauerspiel der in meiner Wohnortnähe liegenden Stadt Xanten sehe, wo der Bürgermeister tatsächliche oder auch nur vermeintliche Regelverstöße via TV öffentlich beklagt. Statt entsprechende ordnungsrechtliche Verfügungen zu erlassen, ruft er nach Armin Laschet. Der möge doch gefälligst landesweit die bestehenden Regelungen so verschärften, dass es zu seinen "Problemgebieten" passt. Soweit ich Xanten kenne, gibt es da eigentlich nur drei kritische Stellen: den Marktplatz am Dom, den Hafen am südlichen See und die Gaststätte "Altes Fährhaus" am Rhein. Drei Fahrzeuge der Ordnungsbehörden mit je zwei Personen könnten durchaus ausreichen, um eine entsprechende Ordnungsverfügung durchzusetzen. Ja klar, man wird damit leben müssen, dass nicht alle bei Regelverstößen angetroffene Personen mit Beifall reagieren. grins