von: bk1
Re: Radfahren in Zeiten des Corona-Virus - 01.05.20 11:21
Auch wenn wir auf deutsch schreiben, nicht alle arbeiten in Deutschland.
In der Schweiz kann man z.B. als Arbeitgeber ohne Begründung kündigen, muss nur die Kündigungsfrist einhalten. Bei so einem Fall, der für fristlose Kündigung nicht reicht, kann der Arbeitgeber das also anwenden, muss noch die 3 Monatslöhne zahlen und dann hat sich die Sache.
Ob das besser oder schlechter ist, ist eine interessante Frage, aber darauf möchte ich jetzt nicht eingehen.
In der Schweiz kann man z.B. als Arbeitgeber ohne Begründung kündigen, muss nur die Kündigungsfrist einhalten. Bei so einem Fall, der für fristlose Kündigung nicht reicht, kann der Arbeitgeber das also anwenden, muss noch die 3 Monatslöhne zahlen und dann hat sich die Sache.
Ob das besser oder schlechter ist, ist eine interessante Frage, aber darauf möchte ich jetzt nicht eingehen.