von: Anonym
Re: Deutschland/Speyer Camping: zu meiden - 19.06.06 10:07
In Antwort auf: eCommerceler
Es ist so: ein Unrecht rechtfertigt das nächste nicht! Das Fahrrad als Pfand zu nehmen, ist Selbstjustiz! Da gibt es eigenentlich gar keine Diskussion.
Aus reiner juristischen (akademischen) Sicht gibt es im BGB Fälle, wo Pfand erlaubt ist, z.B. wenn ein Untermieter im Rückstand mit der Miete ist. Da kann der Vermieter tatsächlich Gegenstände, die dem Untermieter gehören, als Pfand zurück behalten. Zumindest habe ich das so gelernt. Ob der CP-Besitzer das gleiche Recht hat, kann sein? Um zu verhindern, dass Leute nicht bezahlen (Gefahr im Verzug). Wie gesagt, rein (theorie-)juristisch gesehen.
Gruß,
Bernd