von: eCommerceler
Re: Deutschland/Speyer Camping: zu meiden - 19.06.06 12:18
Hallo Bernd,
grundsätzlich richtig, trifft hier aber alles nicht zu. Das nennt sich juristisch "Aufrechnen" aus Nichterfüllung aus einem Vertragsverhältnis, das hier aber noch gar nicht zustande gekommen ist. Das Aufrechnen ist auch nur mit "Sachen" aus dem Vertragsverhältnis zulässig und nicht willkürlich mit irgendwelchen Wertgegenständen, die gerade greifbar sind. Und gleich gar nicht aus bloßem Verdacht heraus. Damit macht er sich strafbar, und dass ist auch keine Angelegenheit des Zivilrechts mehr (BGB) - siehe diverse Beispiele im Straßenverkehr. Da gibts schon Verurteilungen wegen bloßer verbaler Beleidigung. Gar nicht auszudenken, wenn da einer dem anderen den Autoschlüssel abziehen würde, um ihn am weiterfahren zu hindern.
grundsätzlich richtig, trifft hier aber alles nicht zu. Das nennt sich juristisch "Aufrechnen" aus Nichterfüllung aus einem Vertragsverhältnis, das hier aber noch gar nicht zustande gekommen ist. Das Aufrechnen ist auch nur mit "Sachen" aus dem Vertragsverhältnis zulässig und nicht willkürlich mit irgendwelchen Wertgegenständen, die gerade greifbar sind. Und gleich gar nicht aus bloßem Verdacht heraus. Damit macht er sich strafbar, und dass ist auch keine Angelegenheit des Zivilrechts mehr (BGB) - siehe diverse Beispiele im Straßenverkehr. Da gibts schon Verurteilungen wegen bloßer verbaler Beleidigung. Gar nicht auszudenken, wenn da einer dem anderen den Autoschlüssel abziehen würde, um ihn am weiterfahren zu hindern.
