Re: Frage zu Krankenversicherung

von: Juergen

Re: Frage zu Krankenversicherung - 06.07.21 10:45

In Antwort auf: Indalo
Weiss da jemand von Euch wie sie das wirklich verhält?
Mit ruhender Gesetzlicher und nur Auslandskrankenkasse würde ich mir halt ein paar Hundert Euros sparen, ..............
Soweit ich weiß, kannst Du von der Pflichtmitgliedschaft in einer GKV nur befreit werden, wenn Du dich komplett abmeldest.

Wenn Du zurück kommst, bist Du ab der deutschen Grenze wieder versicherungspflichtig.

Beiträge zur freiwilligen GKV berechnen sich nach dem letzten nachweisbaren Einkommen. Für 2021 wären das 8 Monatsgehälter. Solltest Du unter 13.500,- Euro verdient haben, dann kannst Du freiwilliges Mitglied zum Mindesttarif werden.

In heutigen Zeiten würde ich mich bei deiner unklaren Entscheidungsgrundlage nicht aus dem Staub machen.
Frage: Wieso hast Du selber gekündigt?
Wenn dir gekündigt wird, dann kannst Du beim Arbeitsamt auf Leistungen für längere Zeit verzichten. Dann bekommst Du ALG später, aber Du bekommst es und hast keine Sperrfristen.