Re: Frage zu Krankenversicherung

von: Axurit

Re: Frage zu Krankenversicherung - 06.07.21 12:00

Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht, aber meiner Erfahrung nach geht das ohne komplette Abmeldung nicht. Als ich nach der Rückkehr aus dem Ausland wieder zu meiner früheren Krankenkasse wollte, da waren die sehr pingelig, als es darum ging, den Beginn der Mitgliedschaft festzulegen. Die wollten sowohl eine Meldebescheinigung als auch einen Nachweis darüber, dass ich mich zuvor im Ausland aufgehalten habe.

Dass die üblichen Reisekrankenversicherungen, die es für einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag im Jahr gibt, meist nur für einen Auslandsaufenthalt von wenigen Wochen gelten, ist dir sicher bekannt. Man muss bei dem Vergleich Auslands-KV/GKV auch berücksichtigen, dass viele der günstigen Reise-KV-Tarife nur für Personen mit Wohnsitz im Inland (Deutschland) gelten. Sie sind somit nicht als alleinige KV bei Langzeitreisen geeignet. Natürlich gibt es auch Reise-KVs, die keine solche Beschränkung haben. Dazu gibt es im Forum schon eine Vielzahl von Fäden.

Wenn sich dein Vorhaben zu einem längeren Auslandsaufenthalt entwickelt, dann denke auch daran, dass das dazu führen kann, dass du später als Rentner nicht pflichtversichert sondern freiwillig versichert bist.

Zitat:
Ich dachte mir eher andersrum, solange ich mich in der EU aufhalte, brauch ich keine Auslandskrankenversicherung, weil im Ernstfall ja meine deutsche Gesetzliche greifen würde.
Das ist grundsätzlich richtig. Es gilt aber die Regel, dass du im EU-Ausland (und einigen gleichgestellten Ländern) dieselben Ansprüche hast, wie ein ortsansässiger gesetzlich Versicherter. In Ländern, in denen die GKV nur einen Teil der Behandlungskosten erstattet, kann das zu einem Problem werden. Eine Auslands-KV deckt diese Lücke ab und bezahlt ggf. auch eine Rückführung nach Deutschland.