von: TorstenH
Re: Frage zu Krankenversicherung - 06.07.21 12:50
Hallo
Es besteht eine allg. KV-Pflicht für alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland; siehe Paragraph 193 KVV (Krankenversicherungsvertragsgesetz). Zur Frage, ob eine AuslandsKV dieser Pflicht genügt, siehe ebenso diesen Paragraphen.
Gruß
Torsten
Es besteht eine allg. KV-Pflicht für alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland; siehe Paragraph 193 KVV (Krankenversicherungsvertragsgesetz). Zur Frage, ob eine AuslandsKV dieser Pflicht genügt, siehe ebenso diesen Paragraphen.
Gruß
Torsten