Re: Frage zu Krankenversicherung

von: rolf7977

Re: Frage zu Krankenversicherung - 07.07.21 13:34

Das Thema freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (frw. KV) ist sehr komplex. Durch geringste Abweichungen kann es sein, dass dass sich das Ergebnis komplett ändert. Ich kann jetzt nur für meine Krankenkasse sprechen, bei der ich arbeite:

Die Pflichtmitgliedschaft endet, wenn z. B. das Beschäftigungsverhältnis oder der Arbeitslosengeldbezug endet. Dann wird die Frage gestellt: was ist jetzt: Eine Fortsetzung als frw. KV ist allermeist möglich, aber nicht immer sinnvoll (später mehr).

Die Beitragsberechnung läuft bei uns anders. Es geht eben nicht um das letzte nachweisbare Einkommen (das tut es aber bei Selbständigen in der GKV). Zugrunde gelegt wird das Einkommen, welches während der frw. KV erzielt wird. Das ist bei Reiseradlern meist sehr überschaubar. Also wird vermutlich der Mindestbetrag zugrunde gelegt. Der berechnet sich aus dem gesetzlich vorgeschriebenen beitragspflichtigen Mindesteinkommen von etwa 1096,xx Euro. Daraus ergibt sich eine Beitragssumme von gut 200,00 Euro. Bei den meisten Krankenkassen etwas mehr, bei uns knapp drunter. Bitte den Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung nicht vergessen, denn die gibt's nur als Kombipaket. Die hier irgendwo genannten 180 Euro reichen nicht!

Wenn man sich länger außerhalb der EU aufhält, ist eine frw. KV in der GKV sinnlos. Denn man hat keine Leistungsansprüche. Da kommt die private Auslands-Reisekrankenversicherung ins Spiel. Die wir aber nicht von vielen Gesellschaften angeboten. Bei unserer BKK reicht als Nachweis zum Austritt: Kopie Flugticket nach ganz weit weg und Nachweis über das Bestehen der privaten Auslands-KV. Diese sehr günstigen Reiseversicherungen, welche zwischen 8 und 10 Euro pro Jahr kosten, reichen nicht als Nachweis!!!

Wenn man wieder nach Deutschland zurückkehrt, muss man sich wieder versichern. Da wird dann wieder geschaut: wie sind die Voraussetzungen? relativ klar ist folgendes: Bei Beschäftigungsverhältnis und ALG-Bezug besteht Versicherungspflicht. Wer dann gerade gar nix hat, kann immer noch über den Paragraphen 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in die GKV zurück. Das ist so eine Art Sammelbecken für alle, die nicht irgendwo anders reinpassen.

Über die Beratungsqualität in der GKV sage ich besser nix. Die ist stark schwankend. Momentan herrscht ein brutaler Wettbewerb. Da wird viel versprochen.

Rolf