von: TorstenH
Re: Frage zu Krankenversicherung - 07.07.21 15:33
In Antwort auf: Axurit
In Antwort auf: TorstenH
siehe Paragraph 193 KVV (Krankenversicherungsvertragsgesetz). Zur Frage, ob eine AuslandsKV dieser Pflicht genügt, siehe ebenso diesen Paragraphen.
Hi
Ja, so würde ich das deuten. Solange der Wohnsitz in Deutschland ist: allg. KV-Pflicht.
Ich glaube, dass freiwillige Versicherung eh die günstigste Variante ist. Ggf. würde ich eine Reisezusatzversicherung abschließen. Aber dazu sollte man sich die Verträge vorab genau durchlesen um zu entscheiden, ob das sinnvoll ist.
Gruß
Torsten