Re: Frage zu Krankenversicherung

von: TorstenH

Re: Frage zu Krankenversicherung - 07.07.21 15:33

In Antwort auf: Axurit
In Antwort auf: TorstenH

siehe Paragraph 193 KVV (Krankenversicherungsvertragsgesetz). Zur Frage, ob eine AuslandsKV dieser Pflicht genügt, siehe ebenso diesen Paragraphen.
Danke für den Hinweis. Zur Auslands/Reise-KV finde ich da allerdings nichts, es sei denn du meinst damit, dass eine solche nicht den in Absatz 3 aufgeführten Kriterien erfüllt.


Hi
Ja, so würde ich das deuten. Solange der Wohnsitz in Deutschland ist: allg. KV-Pflicht.
Ich glaube, dass freiwillige Versicherung eh die günstigste Variante ist. Ggf. würde ich eine Reisezusatzversicherung abschließen. Aber dazu sollte man sich die Verträge vorab genau durchlesen um zu entscheiden, ob das sinnvoll ist.

Gruß
Torsten