von: StephanBehrendt
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad - 09.12.15 18:27
In Antwort auf: Thomas S
Zum dritten Mal: In Paragraph 63 Straßenverkehrszulassungsordnung. Soll ich Dir auch noch einen Link heraussuchen, dass Du das selbst nachlesen kannst?

Die (StVZO) enthält gerade keine eigenen Bestimmungen für die Maße von Fahrrädern und Anhängern, sondern verweist auf die Bestimmungen für Kraftfahrzeuge. Dabei ist ungeklärt, welche Kfz-Bestimmungen im Einzelnen anwendbar sind.
Mehrspurige Fahrräder dürfen breiter als 1 m sein. Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrrädern mit Hilfsmotor dürfen nur 1,00 m breit und 4,00 m lang sein.
Fahrzeuge müssen in jedem Fall so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.