Re: Fliegen mit Forumslader im Ahead seit 15012018

von: MatthiasM

Re: Fliegen mit Forumslader im Ahead seit 15012018 - 05.08.18 21:50

Wenn Du als Zusammenbauer des Bausatzes zu einem Fertiggerät Dich damit de facto zum Hersteller/Inverkehrbringer aufschwingst und außen drauf Deinen Namen als Herstellerkennzeichnung draufpappst, ist Jens damit weitgehend aus dem Schneider. Ein CE-Zeichen darfst Du selbstverständlich draufschreiben, wenn Du plausibel darlegen kannst, daß alle dafür relevanten/einschlägigen Normen und Richtlinien eingehalten werden. Das sind nicht unbeding Meßprotokolle, aber mindestens wohldokumentierte Überlegungen (anhand der Schaltung, Konstruktion und Funktion), warum Du als Hersteller/Inverkehrbringer der Auffassung bist, daß Dein Gerät ggf. auch ohne jede Messung z.B. alle EMV-Vorschriften einhält. Dann hast Du im Verfahren der Selbsterklärung Dein Gerät für Konform mit den einschlägigen Richtlinien erklärt und darfst in dem Rahmen selbst ganz legal CE draufschreiben. Du muß halt bei der kleinsten Rück- oder Zweifelsfrage wegen Konformität jederzeit Deine Dokumentation, die als Basis zur Selbsterklärung gedient hat, vorlegen können.

lG Matthias