von: Andreas
Re: GPS Geraete -- Infos und Fragen - 09.06.07 08:15
Hallo,
Möglich. Es gibt zwei Freischaltungs-Typen:
1) Zur Nutzung auf dem Gerät
2) Zur Nutzung auf dem Computer
Zu 1) Karten, die direkt von Garmin USA kommen (z.B. City Navigator) brauchen eine Freischaltung für das Gerät. Man gibt auf einer Garmin-Webseite die Geräte-Seriennummer ein und bekommt eine Seriennummer zurück, die ausschließlich für das Gerät funktioniert. Diese Freischaltung ist für jede gekaufte Karte genau zwei Mal möglich.
Zu 2) Bei der Topo Deutschland (die nicht von Garmin USA kommt, sondern von der GPS-Gmbh) ist hingegen die Installation auf dem PC geschützt. Hast Du die Karte aber einmal installiert, kannst Du nacheinander beliebig viele GPS-Empfänger anschließen und die Karte übertragen. Die Lizenzbestimmungen dürften dies aber verbieten.
Natürlich ist es auch denkbar, dass beide Schutzmechanismen kombiniert werden.
Gruß
Andreas
In Antwort auf: Rüganer
Eine Frage noch. Ich war gerade mal auf der Seite von Garmin wegen den topographischen Karten Norwegens. Da steht, dass für diese Karten keine Freischaltung notwendig ist. Bedeutet das, dass ich ohne weiteres mit Freunden diese Software in der Anschaffung teilen kann und diese Karten auf die GPS Geräte ziehen kann ohne mit Codes hantieren zu müssen?
Möglich. Es gibt zwei Freischaltungs-Typen:
1) Zur Nutzung auf dem Gerät
2) Zur Nutzung auf dem Computer
Zu 1) Karten, die direkt von Garmin USA kommen (z.B. City Navigator) brauchen eine Freischaltung für das Gerät. Man gibt auf einer Garmin-Webseite die Geräte-Seriennummer ein und bekommt eine Seriennummer zurück, die ausschließlich für das Gerät funktioniert. Diese Freischaltung ist für jede gekaufte Karte genau zwei Mal möglich.
Zu 2) Bei der Topo Deutschland (die nicht von Garmin USA kommt, sondern von der GPS-Gmbh) ist hingegen die Installation auf dem PC geschützt. Hast Du die Karte aber einmal installiert, kannst Du nacheinander beliebig viele GPS-Empfänger anschließen und die Karte übertragen. Die Lizenzbestimmungen dürften dies aber verbieten.
Natürlich ist es auch denkbar, dass beide Schutzmechanismen kombiniert werden.
Gruß
Andreas