Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour

von: faltblitz

Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour - 15.07.10 11:44

In Antwort auf: monika
Da man ja eingentlich eh nicht wild übernachten darf


Das ist ein weitverbreiteter Irrtum und wohl vorauseilender Gehorsam der meisten Deutschen.
Es gibt kein generelles Verbot, "wild" zu zelten. Das ist es eben nur dort, wo es explizit untersagt ist: z.B. im Wald (lt. Waldgesetz), in Naturschutzgebieten (lt. Naturschutzgesetzgebung). Auch landwirtschaftliche Nutzflächen sollen nicht außerhalb der Wege betreten werden. Wo kein explizites Verbot besteht, muss der Besitzer des Stückchen Landes einverstanden sein. Will man sicher sein, fragt man. Das Einverständnis kann aber auch durch Duldung erfolgen - d.h., die Polizei ist eigentlich nicht befugt, jemanden zu verteiben, der z.B. auf dem grasbewachsenen Parkplatz einer Schrebergartenanlage zeltet oder zwischen den dornigen Gesträuch eines locker mit Büschen bewachsenen Ödlandes, ohne die Besitzer gefagt zu haben, ob sie etwas dagen haben. Das Problem ist nur, dass die Ordnungshüter meist selbst nicht rechtskundig sind und meinen, sie hätten die Befugnis.

Christoph