Re: Zelt umlackieren

von: JaH

Re: Zelt umlackieren - 14.11.11 09:28

In Antwort auf: jan13
Ich würds nach den Landesnaturschutzgesetzen BRB + MV anders sehen. Da steht was von installiertem Wetterschutz- das wäre für mich Zelt bzw. Tarp. Biwaksack dürfte hingegen irgendwo grau sein.

Für genaue Aussagen, muss man jeweils die für das Land gültigen Bestimmungen studieren und die Feinheiten herausarbeiten.
In Dänemark z.B. ist, oder war es zumindest, es so, dass ein Zelt ein verschließbare Schlafbehausung ist und dieses "verschließbare" wurde halt am Reißverschluß festgemacht. Entsprechend war die Verwendung eines reinen Daches, also Tarps, nur ein Biwakieren und damit erlaubt wo zelten verboten war.

Aber die Feinheiten in den gesetzlichen Bestimmungen sind eine Sache. Eine andere Sache ist die Frage wie dann vor Ort konkret etwas eingeschätzt und wie mit den Gegebenheiten umgegangen wird.

Am besten ist, gar nicht erst auffallen und ideal ist, wenn man nachher nicht mehr erkennen kann, dass irgendwo jemand genächtigt hat.