Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln

von: Toxxi

Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln - 22.12.17 11:47

In Antwort auf: schneller66
Ich, als Fahrer mit 1m breitem Wohnwagen, werde auf Radwegen regelmässig böse beschimpft. Oft dann, wenn ein Radfahrer mich überholt und sich nicht ankündigt.

Blöde juristsiche Zwischenfrage: Darf man damit überhaupt den Radweg benutzen? Zumindest zu DDR-Zeiten war das nicht erlaubt, da musste man mit einem so breiten zweispurigen Anhänger auf die Straße.

Gibt es per Gesetz eine Obergrenze, wie breit ein Fahrradanhänger sein darf?

In Antwort auf: schneller66
Mein Hinweise das der Überholer den zu Überholenden frei halten muss, wird hier als Provokation angesehen.

Dieser Satz ergibt für mich keinen Sinn... was bedeutet "frei halten" in diesem Zusammenhang? verwirrt

In Antwort auf: schneller66
Wenn sich der Überholer ankündigt, ging es bis jetzt immer ohne Probleme, da ich dann besonders genau die Spur halte.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich viele Radfahrer provoziert fühlen, wenn man das Überholen ankündigt... traurig Aber besser wäre es, das hast du völlig recht. schmunzel Bei Rennradfahrern ist üblich, kurz "von links" oder "von rechts" zu brüllen, wenn man an einem anderen Rennreadfahrer vorbei fährt.

Gruß
Thoralf