von: nachtregen
Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln - 22.12.17 14:38
In Antwort auf: radler4711
Kenn Ihr einen Fall, wo ein Autofahrer bestraft worden ist, da er zu nah an einem Radfahrer vorbei fuhr?
Mit Unfall gibt es Fälle.
Ohne Unfall: Es ist nach Auskunft des Senats Berlin an Andreas Baum, MdA keine gerichtsfeste Messung von Überholabständen möglich, daher werde das nicht verfolgt.
Auf Seite 4, unter 6. - Link zu web.archive.org