Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln

von: nachtregen

Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln - 22.12.17 14:38

In Antwort auf: radler4711
Kenn Ihr einen Fall, wo ein Autofahrer bestraft worden ist, da er zu nah an einem Radfahrer vorbei fuhr?

Mit Unfall gibt es Fälle.

Ohne Unfall: Es ist nach Auskunft des Senats Berlin an Andreas Baum, MdA keine gerichtsfeste Messung von Überholabständen möglich, daher werde das nicht verfolgt.

Auf Seite 4, unter 6. - Link zu web.archive.org