Re: Wertgutachten Patria Ranger

von: Dietmar

Re: Wertgutachten Patria Ranger - 16.03.18 15:30

Lieber Lutz,

egal, wer nun den Schaden beziffert, er sollte es sinnigerweise erst tun, wenn der Schaden eingetreten ist.
In Antwort auf: lufi47
... Also ist die grundsätzliche Frage, was ist der Neuwert in diesem Fall? Der Anschaffungswert der gebrauchten Einzelteile oder der Listenneupreis ? ...

Wenn der Geschädigte anhand einer Liste nebst Kaufbelegen und Fotos den Verlust relativ genau beschreiben kann, wird der Versicherer einen Wert finden, und zwar so, wie Uwe schrieb: "Er sucht, was sich am Markt an Rädern mit gleicher Ausstattung findet."

Ich fänd es jedenfalls absurd, ein Gutachten mit dem Hintergedanken zu veranlassen, dass das Rad mal gestohlen werden könnte. Es steht natürlich jedem frei, dies trotzdem zu tun.

Gruß Dietmar