Re: Forumstreffen Himmelfahrt 2018 in Lauterbourg

von: Holger

Re: Forumstreffen Himmelfahrt 2018 in Lauterbourg - 24.05.18 11:19

In Antwort auf: Thomas1976
Heute ist ja noch nicht der 25. zwinker Kannst also noch Fotos einstellen ohne das der Abmahnanwalt kommt.

[…]


Ehrlichgesagt, ich glaube inzwischen, dass sich nicht viel ändert, was Fotos anbelangt. Da gab es ja beispielsweise die von Heinz im anderen Thread verlinkte Antwort aus dem Bundesinnenministerium, die sagt, dass es bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotos keine wesentlichen Änderungen gibt. Man kann jetzt noch über das Wörtchen "wesentlich" sinnieren, aber ich halte das mal für eine beruhigende Aussage, was Fotos anbelangt.

Das heißt u. a., dass das Kunsturhebergesetz weiterhin gilt, dass also die Veröffentlichung von Fotos mit Personen als Beiwerk etc. erlaubt ist. Des weiteren gilt wie bisher das Recht am eigenen Bild. Es ist nichts neues, dass man Menschen fragen muss, ob sie damit einverstanden sind, wenn ein Bild veröffentlicht wird, auf dem sie zu sehen sind. Und, ganz ehrlich, ich halte das für richtig.

Viele Grüße,
Holger