Re: Reiserad zerlegen und Verpacken (Bahnfahrt)

von: derSammy

Re: Reiserad zerlegen und Verpacken (Bahnfahrt) - 03.07.18 09:09

Hieß das Zauberwort nicht "Traglast"?
Wenn die Laufräder ausgebaut sind, dann befinden sich in der Tasche m.E. Fahrradteile, kein Fahrrad. Ob man mit den Teilen ein Rad zusammenbauen kann, ist unerheblich. Grundsätzlich sollte der Inhalt von Gepäckstücken für den Bahnbetreiber keine Rolle spielen, zumindest sofern nicht Sicherheitsaspekte betroffen sind und das Gepäckstück die gängigen Bemaßungen einhält. Jeder Kontrabass und jeder Flug-Rollkofferschrank, der im Zug anstandslos ebenso transportiert werden würde, toppt diese Maße locker.