Re: Reiserad zerlegen und Verpacken (Bahnfahrt)

von: textsalat

Re: Reiserad zerlegen und Verpacken (Bahnfahrt) - 03.07.18 20:59

Hallo zusammen,

was ist denn das für ein Beförderungsbedingungsdeutsch? Irgendwie werde ich aus der Zeichensetzung nicht wirklich schlau - was soll einem der Schrägstrich zwischen 'unverpackten' und 'demontierten' sagen?

Lese das Ganze beim dritten ungläubigen Draufgucken ein wenig anders: Fahrradkarte für die Beförderung von verpackten Fahrrädern sowie Fahrradkarte für die Beförderung von unverpackten demontierten Fahrrädern notwendig. Sprich nur ne Tüte über das komplett montierte Fahrrad werfen befreit nicht von der Fahrradkartenpflicht, nur das Laufrad aus dem unverpackten Rad rausschrauben auch nicht. Würde ja zumindest ansatzweise auch Sinn machen aus "Bahnsicht".

Von einem "Rad" das sowohl demontiert als auch verpackt ist steht da im Grunde nichts... es befindet sich ja ein "oder" zwischen verpackt und demontiert... mhm...

VG Anna