Re: Reiserad zerlegen und Verpacken (Bahnfahrt)

von: Tom72

Re: Reiserad zerlegen und Verpacken (Bahnfahrt) - 04.07.18 12:28

So dürfte das tatsächlich zu verstehen sein. Würde sich dann (nur) auf Züge mit Fahrradmitnahme beziehen. Da reicht es dann, um der Fahrradkartenpflicht zu entgehen, nicht, einfach nur eine Hülle übers komplette Rad zu ziehen oder einige wenige Teile abzunehmen. Eine Aussage zu Zügen ohne Fahrradmitnahme und der dortigen Mitnahme von demontierten und verpackten Rädern (Zulässigkeit sowie eventuelle Kostenpflicht) würde der Satz dann überhaupt nicht treffen. Somit bliebe es dabei, dass es geduldet und nicht kostenpflichtig ist.