Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket

von: Uwe Radholz

Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 12.06.23 12:45

In Antwort auf: Falk
Zitat
Eben kam die Durchsage in Minden, alle Fahrräder hätten unverzüglich die Abteile zu verlassen.
Das bleibt aber dünn bis rechtswidrig. Mit allgemeinen Geschäftsbedinguingen kann man Gesetze auslegen, aber nicht aushebeln. Ein Rechtsgrundsatz, der noch von den Römern stammt, ist »Verträge sind einzuhalten«. Die Vertragspartner sind gleichberechtigt, Du hast Deinen Teil mit dem Kauf einer Fahrkarte geleistet und nun hast Du auch einen Anspruch darauf, ans Ziel gebracht zu werden. Beim Einsteigen weigern, weil es voll ist, ist (noch) legal. Aber irgendwo rauswerfen, das geht nicht. Es ist nicht Dein Problem, wenn andere und scheinbar höherberechtigte Reisende auftauchen. Es ist auch nicht Dein Problem, dass die Zugeinheit zu klein ist.

Ich fürchte, dass deine Auslegung der Rechtslage entschieden zu einfach ist. Gibt es dazu eine gefestigte Rechtssprechung?
Der Beförderungrsvertrag kommt zu den Bedingungen zustande, die dir vorher zugänglich sind. Und die sehen nun mal diese Priorisierung vor. Du kannst in Kenntnis dieser vom Vertrag Abstand nehmen. Und ich bezweifele sehr ernsthaft, dass zum Beispiel der Vorrang von Fahrzeugen für Behinderte rechtswidrig ist.
In übrigen stimmt es auch nicht, dass das Verkehrsunternehmen sich vertraglich verpflichtet, dich mit jedem Zug, den du nutzen willst, ans Ziel zu bringen. Das ist bei Reservierungen und/oder Zugbindung anders.
Sowas aber hast du im Regionalverkehr nicht und im Fernverkehr brauchst du fürs Rad eh eine Reservierung und wirst nicht verwiesen.

Schätze, es wird in einer solchen Situation nicht die beste Idee sein, vorzutragen : Sie dürfen mich nicht rauswerfen . Das ist rechtswidrig. Hab ich im Internet gelesen.
Und nützen wird es eh nichts.