Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket

von: hopi

Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 15.08.23 05:59

In Antwort auf: aighes
In den Bedingungen 9.4.4 (pdf) steht aber nur was von "weiteren Fahrrädern". Sprich bereits vorhandene Fahrräder können bleiben.
das ändert doch nicht den Grundsatz, dass Reisende im Rollstuhl oder mit Kinderwagen Vorrang haben. Irgendwann wird es irgendwo vorkommen, das in einen nahezu vollständig belegten Zug noch ein Rollstuhl und ein weiterer Fahrradfahrer zusteigen möchte. Wenn dann nur noch für einen Fahrgast in den entsprechenden Bereichen Platz verfügbar sein sollte, wird wohl die Person mit dem Rollstuhl Vorrang haben und der Radfahrer hat dann halt Pech. Ja, selbst bereits im Zug befindliche Radfahrer könnten in seltenen Fällen betroffen sein, wenn diese beispielsweise ihr Rad an den ausdrücklich für Rollstühle reservierten Plätzen abgestellt haben. Wie oft das tatsächlich vorkommt, ist eine andere Frage. Ich denke, es dürfte sich immer, oder zumindest fast immer, um Ausnahmesituationen handeln.

Und dann sollte man noch bedenken, dass auch im Nahverkehr noch Wagen unterwegs, in die man nur über eine oder gar mehr Stufen einsteigen kann. Für derartige Verkehrsmittel können Rollstuhlfahrer mit einer gewissen Vorlaufzeit eine Person mit einer technischen Einsteigehilfe vorbestellen. Sollen solche Gäste wirklich abgewiesen, weil sich ein Radfahrer auf seine vermeintlich vertraglich zugesichert Beförderung genau mit diesem Zug beruft? Der Rollstuhlfahrer kann ja nach Hause rollen und sich für einige Tage später eine erneute Einsteigehilfe bestellen. teuflisch