Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket

von: Falk

Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 02.09.23 14:41

Zitat
Vor ein paar Tagen fuhren wir mit so einer Privatbahn -Abelion, die soll wohl insolvent sein - von Berlin in der Harz.
Abellio ist tatsächlich insolvent und man hat sich offenbar mit den Kosten verkalkuliert. Der Betrieb soll 2026 auf eine DB-Regio-Tochterfirma übergehen und inzwischen sind die Beteiligten soweit, dass sie einen Personalübergang anbieten müssen. Sonst ständen beide Unternehmen in wenigen Wochen ohne Personal da und die Dreistigkeiten, die sich die Eisenbahnverkehrsunternehmen ihren Mitarbeitern gegenüber noch vor zehn Jahren herausnehmen konnten, sind ihnen böse auf die Füße gefallen. Eigentlich wäre es eine Aufgabe für den Gesetzgeber gewesen, doch der ignoriert das seit über zwanzig Jahren.

Was aber die Tarifierung betrifft, da haben die öffentlichen Besteller die Mütze auf und das sind die Zweckverbände und Verkehrsverbünde. Ein einzelnes Verkehrsunternehmen, dass im öffentlichen Auftrag fährt, kann nicht einfach so tarifliche Extrawürste braten. Das betrifft auch die Monatsnetzkarten (um mal den so dämlichen wie dümmlichen Anglizismus »ticket« zu vermeiden). Bei der Fahrradmitnahme herrscht dagegen echter Wildwuchs, siehe VMS. Keine Ahnung, was die Kameraden aus dem Erzgebirge damit erreichen wollen. Bei einer Fahrt aus Berlin in den Harz ist es aber vergleichsweise einfach: In Sachsen-Anhalt ist die Fahrradmitnahme aufpreisfrei, abgesehen vom Stadtgebiet Halle (Saale) auf HAVAG-Linien. Du brauchst also eine Fahrradkarte für den VBB oder nach Deutschlandtarif. Es kommt hier nur darauf an, was für Dich günstiger ist.

Das dieser Zirkus Mist ist, stimmt. Ich muss aber doch Akkusäure in den Wein kippen. Es sind Fachpersonale mit Hochschulabschlüssen, die sowas verzapfen. Jemand, der die Züge auch praktisch benutzt, würde nie auf solche Spitzfindigkeiten kommen. Wieso drängelt sich bei solchen Bolzen nur immer wieder das Wort »Dienstwagenprivileg« in den Vordergrund?

Nachtrag: Von der HBX-Extrawurst war vorher keine Rede. Bei solchen Leistungen steht in der Regel in der Fahrplanauskunft, welche Fahrkarten gelten oder nicht gelten.