Re: Deutsche Bahn - es ist zum heulen

von: nachtregen

Re: Deutsche Bahn - es ist zum heulen - 28.12.23 19:28

In Antwort auf: DenkDirNix
Bei Nutzung des D-Tickets für den NV-Anteil brauchts übrigens das passende Fahrrad-NV-Ticket dazu. Meine Annahme, dass das FV-Ticket als deutschlandweites Tagesticket gelten würde - auch wenn es die NV-Strecke nicht explizit enthält - wurde von der Westfalenbahn nicht akzeptiert. Erst nach viel Hin und Her gab es dann eine Gnadenregelung mit reduzierter Strafe.
Es reicht eine Fernverkehrsfahrradkarte, die allerdings auch die NV-Strecke beinhalten muss, siehe <https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-fahrrad-fv>.