Ein Arbeitgeber darf vorschreiben, wie (mit welchem Verkehrsmittel) dienstliche Wege zurückzulegen sind. Er muss diese Vorschrift aber gut begründen können und es gibt Grenzen. Einem Arbeitnehmer zu kündigen, weil er dieser Vorschrift nicht nachkommen kann oder will, ist nicht immer einfach,
In diesem Fall wäre es schon relativ einfach, schlicht weil es ein Kleinunternehmen ist, in dem die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes, die eine Begründung einer Kündigung vorschreiben, keine Anwendung finden. (Ich will nicht unterstellen, dass eine Kündigung ausgesprochen wurde, habe nur in dieser Diskussion den Eindruck, dass hier (auch von Martina) sehr stark aus der Position von Konzernbeamten argumentiert wird, was sich doch sehr deutlich von der sonstigen Wirtschaft unterscheidet, sowohl rechtlich als auch sozial.)