Re: Neuseeland Fahrraddiebstahl

von: Uwe Radholz

Re: Neuseeland Fahrraddiebstahl - 25.03.25 14:18

Hallo Helmut,

ich sehe deine Frage sehr spät. Trotzdem grad eine Ergänzung. Seit ungefähr zwanzig Jahren, eher mehr, ist EU-weit vorgeschrieben, dass ein Beratungsprotokoll auszufertigen und mit oder vor dem Versicherungsschein dem Kunden auszuhändigen ist. Da ist zu protokollieren, was der Kunde wünscht und weshalb man ihm dieses oder jenes vorschlug. Wenn du es nicht mehr hast, kannst du es beim Versicherer anfordern.
Ist natürlich nur eine vage Hoffnung, aber wenn da etwas steht, was durch den Versicherungsschein nicht geleistet wird, haftet der Versicherer unter Umständen wegen Falschberatung. Er ist für solche Fälle übrigens selbst versichert.
Das gilt nicht für alle Arten von Onlineabschlüssen und ähnlichem. Also Direktabschlüsse mit einem Formular aus einer Zeitschrift oder über einen Verein, eine Gewerkschaft, ADAC oder so.
Mehr kann ich jetzt leider, da ich schon dreizehn Jahre aus dem Geschäft raus bin, nicht beitragen.

Gruß Uwe