In Frankreich und Luxemburg nicht zutreffend. Da wird das Schild "Vorfahrt" 301 häufig weggelassen.
In Frankreich hat man Vorfahrt, wenn an der von rechts einmündenden Straße ein Verkehrszeichen oder eine Straßenmarkierung angebracht ist, welche für die aus dieser Straße kommende Fahrzeuge bedeutet, dass sie Vorfahrt gewähren müssen. Klingt kompliziert, ist in der Praxis aber ganz einfach. Und es zwingt dazu, immer ein Auge auf die einmündende Straße zu werfen, anstatt im Vertrauen auf ein Vz 301 oder 306 einfach durchzubrettern.