Re: Fahren gegen die Einbahnstraße

von: Uli

Re: Fahren gegen die Einbahnstraße - 28.04.05 18:23

Zitat:
Das ist aber nicht zu verwechseln mit der ungerechten Bestrafung eines ganz normalen verantwortungsbewußten - nur eben nicht legalen - Verhaltens, und das, weil dieses Verhalten erst durch die sträfliche Ignoranz von Verkehrsplanern illegal wird.

Wer will hier eine "gerechte" Grenze ziehen?

Zitat:
Für mich persönlich steht: wo die Verkehrsplanung mich als Radler angemessen berücksichtigt, berücksichtige ich angemessen die Verkehrsplanung.
Wo die Verkehrsplanung mich ignoriert, muß ich ohne sie von A nach B kommen.

Stellen wir uns vor, in Umgebung XY gilt eine Regel. Sowohl die Umgebung, als auch die Regel siehst du als sinnvoll an, Mario (dogfish) aber nicht. Er ignoriert die Regel, wird deshalb sanktioniert und beschwert sich bei dir darüber. Was sagst Du ihm dann?

Gruß
Uli